Auf der diesjährigen ILA wird unser traditionelles Treffen der Projektentwickler und Gebietskörperschaften der Airport Region Berlin Brandenburg durchgeführt.
Gemeinsam mit Vertreter:innen der Flughafengesellschaft sowie der Wirtschaftsfördergesellschaften der Länder Berlin und Brandenburg, geben wir Ihnen einen Überblick über den Wachstumsmotor Airport Region, die Entwicklungen am Flughafen BER sowie die Planungen für die Airport City, die als treibende Kraft für Wachstum und Innovation in der Boom-Region fungiert.
Im Anschluss an die Redebeiträge bietet sich beim gemeinsamen Mittagessen die Möglichkeit zum Networking und Austausch.
ab 11:00 Uhr
Check-in | Teilnehmerregistrierung
11:35 Uhr
Begrüßung & Moderation
Dr. Steffen Kammradt | Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
11:50 Uhr
Airport Region Berlin Brandenburg:
Vorreiter für moderne Mobilität, Zukunftstechnologien und nachhaltige Industrien
Sascha Tiede | Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
12:00 Uhr
Flughafen Berlin Brandenburg:
Treibende Kraft für Wachstum und Innovation in der Boom-Region
Aletta von Massenbach | Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
12:15 Uhr
Möglichkeit für Fragen und Diskussion
alle Referenten
im Anschluss
Imbiss und Networking
Das Treffen der Projektentwickler und Gebietskörperschaften findet statt am:
Mittwoch, 05. Juni 2024
auf dem ILA-Gemeinschaftsstand der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg,
Halle 4, Stand 320
Berlin ExpoCenter Airport
Messestraße 1
12526 Schönefeld (Selchow)
Registrierung ab: 11:00 Uhr
Veranstaltungsbeginn: 11:30 Uhr
Über unser Anmeldeformular können Sie sich direkt online für unsere Veranstaltung registrieren. Anmeldeschluss ist der 25. Mai 2024.
Bei Fragen können Sie sich gern ans uns wenden:
Sandra Koletzki
Tel.: +49 (0)30 6091-549 85
E-Mail: sandra.koletzki(at)airport-region.de
Compliance-Richtlinie
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Annahme dieser Einladung in Übereinstimmung mit den bei Ihnen geltenden Compliance-Richtlinien zu erfolgen hat und ggf. einer Genehmigung bedarf. Falls Sie Amtsträger im Sinne des §11 Abs. 1 Ziff. 2 StGB sind, ist von Ihnen eine Genehmigung Ihrer Dienstbehörde oder der hierfür zuständigen Stelle einzuholen. Geben Sie die Einladung an einen Geschäftspartner weiter, müssen auch die bei Ihrem Geschäftspartner geltenden Compliance-Richtlinien und Genehmigungserfordernisse eingehalten werden. Bitte beachten Sie, dass Sie von Gesetzes wegen Einladungen nicht an den Vertreter eines anderen Unternehmens weitergeben dürfen, um diesen in sachwidriger Weise bei geschäftlichen Entscheidungen zu beeinflussen.